Neue Einschreibegebühr für Freiburger Doktoranden ist zulässig
BGer – Die Universität Freiburg darf für Doktoranden eine Einschreibegebühr von CHF 180 einführen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde von Betroffenen abgewiesen. (Urteil 2C_1092/2017)
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