Jusletter

Neue Einschreibegebühr für Freiburger Doktoranden ist zulässig

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Forschungs-, Bildungs- und Erziehungsrecht, Andere Steuern. Abgaben u. Gebühren
  • Zitiervorschlag: Jurius, Neue Einschreibegebühr für Freiburger Doktoranden ist zulässig, in: Jusletter 15. Oktober 2018
BGer – Die Universität Freiburg darf für Doktoranden eine Einschreibegebühr von CHF 180 einführen. Dies hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde von Betroffenen abgewiesen. (Urteil 2C_1092/2017)

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