Zweite Etappe der Teilrevision des Luftfahrtgesetzes
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 17. Oktober 2018 entschieden, dass die zweite Etappe der Teilrevision des Bundesgesetzes über die Luftfahrt (LFG) zusammen mit den entsprechend angepassten Verordnungen per 1. Januar 2019 in Kraft tritt. Zu den Hauptthemen der Vorlage gehören ein neues Konzept zur Erfassung und Verwaltung von Luftfahrthindernissen und die Übertragung von Flugsicherungsdienstleistungen
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