Keine Beschwerde gegen Zwischenentscheid zu AKW Mühleberg möglich
BGer – Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde von zwei Anrainern des Atomkraftwerks (AKW) Mühleberg BE nicht eingetreten. Die Beschwerdeführer erachten die vom Ensi genehmigten Massnahmen zur Gewährleistung der Reaktorkühlung bei einem aussergewöhnlichen Hochwasser als ungenügend. (Urteil 2C_545/2018)
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