Streikverbot für Pflegepersonal des Kantons Freiburg aufgehoben
BGer – Das Bundesgericht hebt das im Kanton Freiburg beschlossene generelle Streikverbot für Pflegepersonal auf. Das Verbot bewirkt eine unverhältnismässige Einschränkung des in der Bundesverfassung definierten Streikrechts, da es sich nicht auf Pflegepersonen beschränkt, deren Anwesenheit für die Patienten unabdingbar wäre. Die weiteren gesetzlichen Neuregelungen zur Ausübung des Streikrechts genügen, um die notwendigen Gesundheitsleistungen sicherzustellen. (Urteil 8C_80/2018)
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