Revision des Bundespersonalrechts
Der Bundesrat hat am 24. Oktober 2018 eine Revision des Bundespersonalrechts verabschiedet. Er setzt damit bereits früher beschlossene Anpassungen im Lohnsystem der Bundesverwaltung um und präzisiert Bestimmungen, die in der Praxis zu Unsicherheiten geführt hatten.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare