Jusletter

Sanktionierte Bauunternehmen bleiben bis Verfahrensabschluss anonym

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Wettbewerbsrecht, Kartellrecht, Datenschutz
  • Zitiervorschlag: Jurius, Sanktionierte Bauunternehmen bleiben bis Verfahrensabschluss anonym, in: Jusletter 5. November 2018
BVGer – Der Kanton Aargau und die Gemeinde Koblenz erhalten keine Einsicht in die WEKO-Sanktionsakten zu den Aargauer Bauunternehmen, solange deren Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteile A-590/2018, A-592/2018 und A-604/2018)

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