Sanktionierte Bauunternehmen bleiben bis Verfahrensabschluss anonym
BVGer – Der Kanton Aargau und die Gemeinde Koblenz erhalten keine Einsicht in die WEKO-Sanktionsakten zu den Aargauer Bauunternehmen, solange deren Verfahren nicht rechtskräftig abgeschlossen sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteile A-590/2018, A-592/2018 und A-604/2018)
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