Kosten für Jodtabletten-Versorgung: Beschwerde gutgeheissen
BGer – Die den Betreibern von Kernkraftwerken durch Verordnung auferlegte Pflicht, die Kosten für die Jodtabletten-Versorgung der Bevölkerung mitzutragen, kann sich auf keine ausreichende gesetzliche Grundlage stützen. Das Bundesgericht heisst eine Beschwerde der vier schweizerischen Kernkraftwerkbetreiber gut. (Urteil 2C_888/2016)
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