Gutachter im Genfer Mordfall war nicht befangen
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines zu 20 Jahren Freiheitsstrafe verurteilten Genfer Taxifahrers abgewiesen. Der Mann war im Juni 2018 des Mordes, der Vergewaltigung und des sexuellen Missbrauchs für schuldig befunden worden. Der 42-Jährige verlangte die Entfernung eines Gutachtens aus den Akten, weil er einen Experten für befangen hält. (Urteil 1B_261/2018)
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