Bedingte Geldstrafe für verbotene IS-Propaganda
BStGer – Das Bundesstrafgericht hat am 7. November 2018 einen Türken wegen Gewaltdarstellungen und verbotener IS-Propaganda zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu 30 Franken verurteilt. Der 47-Jährige will den Fall vors Bundesgericht ziehen. (Urteil SK.2018.8)
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