Gericht muss Vermögenseinziehung besser begründen
BGer – Das Bundesstrafgericht muss sich nochmals mit dem Fall des Betrügers Dieter Behring beschäftigen. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Das Strafgericht hat nicht ausreichend begründet, weshalb gewisse Kontoguthaben aus dem Umfeld des Anlagebetrugs eingezogen werden. (Urteile 6B_68/2018, 6B_113/2018 und 6B_137/2018)
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