Neue Bestimmungen für die Festsetzung des Beitrags an die EL-Kosten
An seiner Sitzung vom 14. November 2018 hat der Bundesrat beschlossen, für die Berechnung des Bundesanteils an den EL-Kosten neu auf den Monat Mai des laufenden Jahres und nicht mehr auf den Dezember des Vorjahres abzustellen. Die entsprechende Verordnungsänderung tritt per 1. Januar 2019 in Kraft.
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