Rentenguthaben wird bei Scheidung nicht in jedem Fall geteilt
BGer - Die Gelder der beruflichen Vorsorge müssen bei einer Scheidung nicht in jedem Fall hälftig geteilt werden. Das Bundesgericht hat seine Rechtsprechung in einem Fall präzisiert, in dem der Ehemann seine Pflichten gegenüber der Familie in schwerwiegender Weise verletzte. (Urteil 5A_443/2018)
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