Uno-Sanktion: Bund muss Konfiskation irakischer Guthaben neu prüfen
BVGer - Die in der Schweiz blockierten Gelder des auf der Uno-Sanktionsliste aufgeführten Irakers Khalaf Al-Dulimi bleiben eingefroren. Das Eidgenössische Departement für Wirtschaft, Bildung und Forschung (WBF) muss jedoch prüfen, ob der Mann zurecht auf der Sanktionsliste steht und eine Konfiskation zulässig ist. (Urteil B-577/2014)
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