Jusletter

Neue SBB-Züge: Mindestens eine Rampe mit normkonformer Neigung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesverwaltungsgericht
  • Rechtsgebiete: Eisenbahnen, Gleichheit aller Menschen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Neue SBB-Züge: Mindestens eine Rampe mit normkonformer Neigung, in: Jusletter 26. November 2018
BVGer – Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB müssen sicherstellen, dass bei jedem neuen Fernverkehrszug mindestens eine Ein- und Ausstiegsrampe die Neigung von 15 Prozent nicht übersteigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-359/2018)

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