Aus dem Bundesverwaltungsgericht
Neue SBB-Züge: Mindestens eine Rampe mit normkonformer Neigung
Rechtsgebiete:
Eisenbahnen, Gleichheit aller Menschen
Zitiervorschlag: Jurius, Neue SBB-Züge: Mindestens eine Rampe mit normkonformer Neigung, in: Jusletter 26. November 2018
BVGer – Die Schweizerischen Bundesbahnen SBB müssen sicherstellen, dass bei jedem neuen Fernverkehrszug mindestens eine Ein- und Ausstiegsrampe die Neigung von 15 Prozent nicht übersteigt. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil A-359/2018)
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