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Der Algorithmus verfügt

Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte automatisierter Einzelentscheidungen

David Rechsteiner
Rechtsgebiete:

Informatik und Recht, E-Government, Datenschutz, Verwaltungsverfahren

Zitiervorschlag: David Rechsteiner, Der Algorithmus verfügt, in: Jusletter 26. November 2018

Mittlerweile ist es technisch möglich, dass Algorithmen vollständig automatisiert Entscheidungen treffen bzw. Verfügungen erlassen. Solche Verfügungen benötigen jedoch eine spezielle gesetzliche Grundlage. Diese ist so auszugestalten, dass die Verfahrensgarantien eingehalten werden. Dazu muss die rechtsunterworfene Person die Möglichkeit haben, sich zu äussern, und die Verfügung ist durch den Algorithmus zu begründen. Zudem darf eine Verfügung nicht automatisiert erlassen werden, wenn der Behörde in der zu entscheidenden Frage ein Ermessens- oder Beurteilungsspielraum zukommt.


Inhaltsverzeichnis

  • I. Problemstellung
  • II. Automatisierte Einzelentscheidung
    • 1. Begriff
    • 2. Recht auf informationelle Selbstbestimmung
  • III. Verfassungs- und verwaltungsrechtliche Grundlagen
    • 1. Legalitätsprinzip
    • 2. Allgemeine Verfahrensgarantien, insb. rechtliches Gehör
      • a. Recht auf Äusserung
      • b. Recht auf Begründung
    • 3. Ermessens- und Beurteilungsspielraum
    • 4. Vertrauensschutz
  • IV. Fazit und Ausblick
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