Bundesangestellter: Gericht hält Sicherheitsprüfung für notwendig
BGer – Ein Mitarbeiter des Eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) ist mit einer Beschwerde vor Bundesgericht abgeblitzt. Der Mann weigerte sich, für die Personensicherheitsprüfung Einsicht in seine Steuerunterlagen zu gewähren. (Urteil 1C_204/2018)
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