Bundesrat erhöht vorübergehend Stützung für Zuckerproduktion
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 angesichts der tiefen Zuckerpreise eine vorübergehende Erhöhung der Zuckerstützung beschlossen. Der Mindestgrenzschutz für Zucker wurde auf CHF 7 pro 100 Kilogramm festgelegt. Der Einzelkulturbeitrag für Zuckerrüben steigt um CHF 300 auf CHF 2100 pro Hektare. Die Verordnungsänderungen treten auf Anfang 2019 in Kraft.
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