Revidierte Gebührenordnung zum SchKG tritt Anfang 2019 in Kraft
Wer ungerechtfertigt betrieben wird, kann künftig dafür sorgen, dass Dritte nicht von der Betreibung erfahren. Die Bearbeitung eines entsprechenden Gesuchs wird CHF 40 kosten. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 30. November 2018 die revidierte Gebührenverordnung zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) auf den 1. Januar 2019 in Kraft gesetzt.
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