Jusletter

Zuger Richter muss wegen Befangenheit in den Ausstand treten

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Gerichtsorganisation. Gerichtsbarkeit. Verfahren, Notariats- und Anwaltsrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Zuger Richter muss wegen Befangenheit in den Ausstand treten, in: Jusletter 10. Dezember 2018
BGer – Ein Richter des Obergerichts Zug muss in einem Unterhaltsstreit in den Ausstand treten, weil die beklagte Partei von einer Angestellten seines Bruders vertreten wird. Das Bundesgericht hat die Beschwerde des Klägers gutgeheissen. (Urteil 5A_738/2017)

0 Kommentare

Es gibt noch keine Kommentare

Ihr Kommentar zu diesem Beitrag

AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.