Missbräuchliche Kündigung eines Arztes nach dem Tod eines Rekruten
BVGer – Die Armee muss einem Militärarzt eine Entschädigung von eineinhalb Jahreslöhnen bezahlen, weil sie ihm missbräuchlich kündigte. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. Der Arzt war nach dem Tod eines Rekruten im Jahr 2012 lange Zeit arbeitsunfähig. (Urteil A-3006/2017)
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