Jusletter

Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-Mitarbeiter des Briefzentrums

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Aus dem Bundesgericht
  • Rechtsgebiete: Strafen und Massnahmen. Pönologie, Straftaten gegen das Vermögen
  • Zitiervorschlag: Jurius, Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-Mitarbeiter des Briefzentrums, in: Jusletter 17. Dezember 2018
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) im Fall eines ehemaligen Angestellten im Briefzentrum Zürich-Mülligen abgewiesen. Der Mann wurde im Oktober 2017 wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. (Urteil 6B_38/2018)

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