Bedingte Freiheitsstrafe für Ex-Mitarbeiter des Briefzentrums
BGer – Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Bundesanwaltschaft (BA) im Fall eines ehemaligen Angestellten im Briefzentrum Zürich-Mülligen abgewiesen. Der Mann wurde im Oktober 2017 wegen gewerbsmässigen Diebstahls zu einer bedingten Freiheitsstrafe von zehn Monaten verurteilt. (Urteil 6B_38/2018)
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