Gambischer Honorarkonsul darf Sonko unter Auflagen besuchen
BGer – Der Honorarkonsul von Gambia darf den in der Schweiz inhaftierten ehemaligen gambischen Innenminister Ousman Sonko nur unter Auflagen in der U-Haft besuchen. Eine Beschwerde Sonkos gegen die Auflagen hat das Bundesgericht abgewiesen. (Urteil 1B_499/2018)
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