Verbot der Kennzeichnung eines Futtermittels als biologisches Produkt
BVGer – Total 460 Tonnen Eiweisserbsen von zwei Produzenten in der Ukraine dürfen in der Schweiz nicht als biologisches Produkt verkauft werden, weil Rückstände eines in der Bio-Landwirtschaft nicht zugelassenen Insektizids nachgewiesen wurden. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden. (Urteil B-4751/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare