La réduction de peine a constitué une forme de réparation adéquate
EGMR – Der europäische Menschenrechtsgerichtshof in Strassburg sieht eine Strafreduktion als angemessen an, wenn ein Gefangener in einer unangemessenen Lokalität festgehalten wurde. Eine finanzielle Entschädigung braucht es nicht, befand das Gericht und wies die Beschwerde eines Waadtländers ab. (Urteil 36391/16) (sda)
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