Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Diese bringt Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, die zur Bemessung der jährlichen Fondsbeiträge verwendet werden. Zudem wird der 2015 eingeführte pauschale Sicherheitszuschlag von 30% auf den Kosten aus der SEFV gestrichen, weil die für die Kostenstudie 2016 erstmals angewandte neue Methodik zur Ermittlung der voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten bereits Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthält. Die revidierte SEFV tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.
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