Jusletter

Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung

  • Autor/Autorin: Jurius
  • Beitragsart: Medienmitteilungen
  • Rechtsgebiete: Energie- und Umweltrecht
  • Zitiervorschlag: Jurius, Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung, in: Jusletter 11. November 2019
Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 6. November 2019 eine Revision der Stilllegungs- und Entsorgungsfondsverordnung (SEFV) beschlossen. Diese bringt Anpassungen der Anlagerendite sowie der Teuerungsrate, die zur Bemessung der jährlichen Fondsbeiträge verwendet werden. Zudem wird der 2015 eingeführte pauschale Sicherheitszuschlag von 30% auf den Kosten aus der SEFV gestrichen, weil die für die Kostenstudie 2016 erstmals angewandte neue Methodik zur Ermittlung der voraussichtlichen Stilllegungs- und Entsorgungskosten bereits Kostenzuschläge für Prognoseungenauigkeiten und Risiken enthält. Die revidierte SEFV tritt am 1. Januar 2020 in Kraft.

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