Beschlüsse der unabhängigen Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen
Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen UBI hat eine Beschwerde gegen einen «Kassensturz»-Beitrag von Fernsehen SRF über einen «schikanösen Chef» ebenso gutgeheissen wie die dazugehörige Online-Zusammenfassung. Abgewiesen hat sie eine Beschwerde gegen einen anderen Beitrag des Konsumentenmagazins über Viehhändler. Als programmrechtskonform erachtete die UBI einen in der Late-Night-Show «Deville» von Fernsehen SRF ausgestrahlten satirischen Beitrag, in welchem Jesus mit Influencern verglichen wurde.
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare