Verrechnung der Billag-Mehrwertsteuer ist nicht zulässig
BVGer – Die Verrechnung der zu Unrecht bezahlten Mehrwertsteuer auf die Radio- und Fernsehempfangsgebühr mit einer der letzten Rechnungen der Billag kommt zwei Privatpersonen teuer zu stehen. Das Bundesverwaltungsgericht hat ihre Begehren abgewiesen. Nun müssen sie nebst den Rechnungen, Betreibungsgebühren und Gerichtskosten tragen. (Urteile A-850/2019 und A-600/2019)
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