340’000 Franken als Entschädigung für Hochspannungsleitung
BVGer – Ein Hauseigentümer in Niederwil AG erhält als Entschädigung für eine Hochspannungsleitung gemäss Entscheid des Bundesverwaltungsgerichts 340’000 Franken. Die Entschädigung sollte zunächst nur 553 Franken betragen. (Urteil A-4864/2018)
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