Jusletter

Bedeutung komplexer (multipolarer) Grundrechtsverhältnisse

  • Autor/Autorin: Jörg Paul Müller
  • Beitragsart: Wissenschaftliche Beiträge
  • Rechtsgebiete: Grundrechte
  • Zitiervorschlag: Jörg Paul Müller, Bedeutung komplexer (multipolarer) Grundrechtsverhältnisse, in: Jusletter 18. November 2019
Im komplexen Grundrechtsverhältnis stehen sich zwei Grundrechtspositionen Privater gegenüber. Der Konflikt muss vom Gesetzgeber oder – im Anwendungsfall – durch die Justiz durch Abwägung der beiden Positionen geklärt werden. Gelangt der Streit an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte, wird die Rechtslage komplizierter, da dort nur einer der Grundrechtsträger als Kläger auftreten kann. Komplexe Grundrechtsverhältnisse haben durch vermehrte Ausgliederung staatlicher Aufgaben an selbständige, privatrechtlich handelnde Einheiten an Aktualität gewonnen, denn auch gegen sie können die Kunden Grundrechtsansprüche geltend machen.

Inhaltsverzeichnis

  • 1. Achtungs- und Schutzpflicht des Staates
  • 2. Kollidierende Schutzpflichten – komplexe Grundrechtsverhältnisse
  • a. Komplexe Grundrechtsverhältnisse
  • b. Beispiele
  • c. Verhältnis zur Lehre von der Drittwirkung
  • d. Zentrale Rolle der Güterabwägung
  • e. Insbesondere Verwirklichung der Pressefreiheit im Privatrecht – Spannungen, Lösungen, Widerstände
  • 3. Komplexe Grundrechtsverhältnisse vor dem EGMR
  • 4. Aktualität komplexer Grundrechtsverhältnisse
  • a. Bedeutung im Gewährleistungsstaat
  • b. Digitalisierung und Schutz der Privatsphäre

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