Die Genfer Justiz muss homophobe Äusserungen untersuchen
BGer – Die Genfer Justiz muss auf Geheiss des Bundesgerichts homophobe Beschimpfungen und Drohungen von Arbeitskollegen gegen einen Serviceangestellten untersuchen. Die Lausanner Richter haben eine Beschwerde des Angestellten gegen eine Einstellungsverfügung gutgeheissen. (Urteil 68_673/2019)
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