Kantonsgericht muss Verwahrung von pädophilem Täter anordnen
BGer – Das Kantonsgericht St. Gallen muss gegenüber einem Mann die Verwahrung anordnen, der mehrfach wegen sexueller Handlungen mit Kindern oder dem Versuch dazu verurteilt wurde. Die Verwahrung des Betroffenen, der sich derzeit in einer stationären Massnahme befindet, ist aufgrund seiner fehlenden Therapierbarkeit, des hohen Rückfallrisikos, der Gefährdung der ungestörten sexuellen Entwicklung von Kindern und der Schwere der zu erwartenden Delikte verhältnismässig. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Staatsanwaltschaft gut. (Urteil 6B_889/2019)
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