Rechtliches Gehör verweigert: Keine Rechtshilfe an die Türkei
BStGer – Die Schweiz darf einem türkischen Rechtshilfegesuch für die Einziehung und Herausgabe von Vermögenswerten nicht nachkommen, weil die rechtsstaatlichen Mindestanforderungen im entsprechenden türkischen Strafverfahren nicht eingehalten wurden. Dies hat die Beschwerdekammer des Bundesstrafgerichts entschieden. (Urteil RR.2018.348)
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