Song über Natalie Rickli: Beschwerde teilweise gutgeheissen
BGer – Das Obergericht des Kantons Bern muss ergänzend prüfen, ob sich fünf Musiker mit einem Song über die Politikerin Natalie Rickli neben der Beschimpfung anstatt der üblen Nachrede der Verleumdung schuldig gemacht haben. Das Bundesgericht heisst die Beschwerde der Generalstaatsanwaltschaft des Kantons Bern teilweise gut. Nicht zu beanstanden ist der Freispruch der Musiker vom Vorwurf der sexuellen Belästigung. (Urteil 6B_69/2019)
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