Erwin Sperisen: Beschwerde gegen Verurteilung in Hauptpunkten abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist die Beschwerde von Erwin Sperisen gegen seine Verurteilung durch die Strafkammer des Kantonsgerichts Genf in den wesentlichen Punkten ab. Der Schuldspruch gegen den Betroffenen wegen Gehilfenschaft zu sieben Morden und die dafür verhängte Freiheitsstrafe von 15 Jahren sind nicht zu beanstanden. (Urteil 6B_865/2018)
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