Genfer Justiz darf Handy-Verkehrsdaten erheben
BGer – Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Minderjährigen abgewiesen, der mutmasslich mit der Terrormiliz Islamischer Staat (IS) sympathisiert. Der junge Mann ist seit Ende Juni 2019 in Untersuchungshaft und wehrte sich gegen die rückwirkende Erhebung seiner Handydaten. (Urteil 1B_487/2019)
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