Hörschaden nach Feuerwerksknall an Fussballspiel ist kein Unfall
BGer – Das Bundesgericht erachtet die bleibende Gehörschädigung eines Mannes, die durch einen an einem Fussballspiel gezündeten Feuerwerkskörper verursacht wurde, nicht als Unfall. Die Versicherungsgesellschaft Swica muss damit nicht zahlen. Das Bundesstrafgericht hatte den Hörschaden im Verfahren gegen den Petardenwerfer als schwere Körperverletzung eingeordnet. (Urteil 8C_545/2019)
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