de fr
Beiträge

Internet of Things – eine sachenrechtliche Auslegeordnung

Zugleich ein Beitrag zur Frage nach der Sachqualität digitaler Daten

Martin Eggel
Rechtsgebiete:

Informatik und Recht

Zitiervorschlag: Martin Eggel, Internet of Things – eine sachenrechtliche Auslegeordnung, in: Jusletter 2. Dezember 2019

Der folgende Text befasst sich mit der Frage, wie weit sachenrechtliche Normen einen Beitrag zu leisten imstande sind betreffend die rechtliche Einordnung des «Internet of Things» oder wie weit dazu doch Bestimmungen anderer Teilgebiete massgeblich sind. Mit der damit verbundenen Offenlegung der Grenzen des Sachenrechts lässt sich – in entgegengesetzter Richtung – letztlich auch zeigen, wo sachenrechtliches Neuland zu betreten sein wird.


Inhaltsverzeichnis

  • 1. Einleitung
  • 2. Was ist das Internet of Things tatsächlich?
    • 2.1. Sachverhaltliche Beschreibung
    • 2.2. Digitale Daten?
  • 3. Wieso und in welcher Weise ist das Internet of Things rechtlich?
  • 4. Was ist das Internet of Things rechtlich und wie weit ist das sachenrechtlich?
    • 4.1. «Erfassen»: Erhebung von Sachverhalten als Schöpfung digitaler Daten
      • 4.1.1. Beschreibung der Datenschöpfung
      • 4.1.2. Arten von zu erhebenden Sachverhalten
      • 4.1.3. Sachenrechtliche Hilfestellung im Rahmen des Zuweisungsentscheids?
      • 4.1.4. Ergebnis
    • 4.2. «Speichern»: Digitale Angelegenheit als Gegenstand von gesetzlichen (Schutz-)Rechten
      • 4.2.1. Noch einmal: Sachverhalte, Daten und verschiedene Ebenen
      • 4.2.2. Daten als Sachen?
        • 4.2.2.1. Sachqualität von Daten
        • 4.2.2.2. Anwendbarkeit der sachenrechtlichen Regeln
        • 4.2.2.3. Und das «geistige Gut» (Semantik und Syntax)?
        • 4.2.2.4. Zwischenergebnis
      • 4.2.3. Dateninhalte als Immaterialgüter?
      • 4.2.4. (Schutz-)Pflichten bezüglich bestimmter Inhalte, nicht aber allgemeines «Recht an Dateninhalten»
    • 4.3. «Übertragen»: Digitale Angelegenheit als Gegenstand eines Rechtsgeschäfts
      • 4.3.1. Rechtsgeschäfte mit digitalem Inhalt
      • 4.3.2. Verpflichtungsgeschäft
      • 4.3.3. Leistungsinhalt und Erfüllung
    • 4.4. «Verarbeiten»: Digitale Angelegenheit als Teil eines rechtserheblichen Vorgangs
    • 4.5. Digitale Sache?
  • 5. Fazit
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Für Campus registrieren? Mehr dazu
Login Poster
taormina law AG
Eine Strafverteidigerin | Ein [...] taormina law AG
Bär & Karrer SA (Lugano)
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt im [...] Bär & Karrer SA (Lugano)
BodmerFischer AG
Anwaltsassistent/in mit Zahlenflair [...] BodmerFischer AG
Chlup Legal Services
Jurist/in MLaw / Associate (60–100%, [...] Chlup Legal Services
Niederer Kraft Frey AG
Rechtsanwältin/Rechtsanwalt 100% im [...] Niederer Kraft Frey AG
VISCHER AG (Zürich)
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt für [...] VISCHER AG (Zürich)
Widmer Baurecht AG
Rechtsanwältin / Rechtsanwalt [...] Widmer Baurecht AG
G + S Treuhand AG
Jurist/in mit Interesse am [...] G + S Treuhand AG
Séance d’information: Paralegal avec [...]

Kommentare

Hier können Sie Meinung zu diesem Thema hinterlassen. Wir behalten uns vor, Kommentare zu entfernen, die gegen unsere Richtlinien verstossen.

Es gibt noch keine Kommentare zu diesem Thema.