Einreiseverbot für mutmasslich radikalisierten Franzosen aufgehoben
BVGer – Das Bundesverwaltungsgericht hat ein vom Bundesamt für Polizei (Fedpol) verfügtes Einreiseverbot für einen Franzosen aufgehoben, weil das Akteneinsichtsrecht des Betroffenen verletzt wurde. Zudem erachtet das Gericht die Grundlagen für das Verbot als unzureichend. (Urteil F-1031/2018)
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