Der Bundesrat setzt GesBG und das Ausführungsrecht in Kraft
Das neue Bundesgesetz über die Gesundheitsberufe (GesBG) legt für sieben Gesundheitsberufe schweizweit einheitliche Anforderungen an die Ausbildung und die fachlich eigenverantwortliche Berufsausübung fest. Der Bundesrat hat an seiner Sitzung vom 13. Dezember 2019 entschieden, das GesBG sowie das Ausführungsrecht per 1. Februar 2020 in Kraft zu setzen.
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