EU-Bestimmungen für die Zivilluftfahrt
Der Gemischte Luftverkehrsausschuss Schweiz-EU hat die Übernahme verschiedener EU-Erlasse beschlossen, welche eine Änderung des Anhangs des Luftverkehrsabkommens nach sich ziehen. Die neuen Bestimmungen treten am 1. Februar 2020 in Kraft. Sie betreffen die Flugsicherheit, die Flugsicherung sowie den Konsumentenschutz.
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