St. Galler Migrationsamt ging voreilig von einer Scheinehe aus
BGer – Das Bundesgericht hat den Widerruf der Aufenthaltsbewilligungen eines Nord-Mazedoniers und seiner beider Kinder aufgehoben. Das St. Galler Migrationsamt hatte die Bewilligung mit der Begründung entzogen, der Mann führe eine Scheinehe, weil seine Frau im Wallis arbeitstätig war. (Urteil 2C_613/2019)
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