Verbleiberecht gemäss FZA bei dauernder Arbeitsunfähigkeit
BGer – Der Anspruch gemäss FZA auf weiteren Verbleib eines Wanderarbeiters in der Schweiz wegen dauernder Arbeitsunfähigkeit setzt voraus, dass die betroffene Person keiner zumutbaren Arbeit mehr nachgehen kann. Beschränkt sich die Arbeitsunfähigkeit lediglich auf den angestammten Beruf, besteht kein Anspruch auf weiteren Aufenthalt. (Urteil 2C_134/2019)
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