Waadtländer Initiative zu Inländer-Vorrang kommt nicht vors Volk
BGer – Die Waadtländer Kantonsregierung hat eine Volksinitiative für einen Inländer-Vorrang zu Recht für ungültig erklärt. Das Bundesgericht hat die Beschwerde eines Initianten abgewiesen. (Urteil 1C_136/2018)
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