Abstimmung über «Vollgeld-Initiative»: Beschwerde abgewiesen
BGer – Das Bundesgericht weist eine Beschwerde gegen die eidgenössische Volksabstimmung über die «Vollgeld-Initiative» ab. Eine von der Schweizerischen Nationalbank vor der Abstimmung veröffentlichte Publikation ist nicht zu beanstanden. Eine Medienmitteilung der Konferenz der kantonalen Finanzdirektorinnen und Finanzdirektoren war zwar nicht statthaft. Angesichts der begrenzten Bedeutung der Medienmitteilung und des klaren Abstimmungsresultats fällt ein anderer Ausgang der Abstimmung allerdings ausser Betracht. (Urteile 1C_216/2018, 1C_276/2018)
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