Datendiebstahl bei UBS: Prozess wird ohne Angeklagten durchgeführt
BGer – Der ehemalige UBS-Angestellte, der des Datendiebstahls bezichtigt wird, ist am 8. Januar 2019 trotz zweimaliger Vorladung nicht vor dem Bundesstrafgericht erschienen. Der Prozess wird deshalb in Abwesenheit des Beschuldigten durchgeführt. (Urteil SK. 2016.34)
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