Stationäre Massnahme für Berner Oberländer verlängert
BGer – Die stationäre therapeutische Massnahme für den im Juni 2013 verurteilten Berner Oberländer, der sich im Internet als Mädchen getarnt an männliche Jugendliche heranmachte, wird um vier Jahre verlängert. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern gutgeheissen. (Urteil 6B_691/2018)
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