Walliser Steuerverwaltung durfte Steuern von Giroud einschätzen
BGer – Die Steuerverwaltung des Kantons Wallis hat für die Jahre 2010 bis 2014 zu Recht eine Einschätzung für die Firma Barwerttafeln des Winzers Dominique Giroud vorgenommen. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Wallisers abgewiesen. (Urteil 2C_544/2018)
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