Ehefrau erdrosselt: Lange Freiheitsstrafe und Verwahrung
BGer – Eine Freiheitsstrafe von 17 Jahren mit anschliessender ordentlicher Verwahrung – so lautet das Verdikt für einen Mann, der 2014 seine Frau vergewaltigte und später erdrosselte. Das Bundesgericht hat eine Beschwerde des Verurteilten abgewiesen. (Urteil 6B_1140/2018)
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