Keine Rassendiskriminierung: Untersuchung zurecht eingestellt
BGer – Die Zürcher Staatsanwaltschaft hat eine Untersuchung wegen Ehrverletzung und Rassendiskriminierung zurecht eingestellt. Dies hat das Bundesgericht entschieden. Der Betreiber von Fastfood-Lokalen hatte Anzeige gegen zwei Journalisten eingereicht. (Urteil 6B_335/2018)
Loggen Sie sich bitte ein, um den ganzen Text zu lesen.
Es gibt noch keine Kommentare
Ihr Kommentar zu diesem Beitrag
AbonnentInnen dieser Zeitschrift können sich an der Diskussion beteiligen. Bitte loggen Sie sich ein, um Kommentare verfassen zu können.
0 Kommentare